Mittwoch, 6. April 2016
An das Landgericht Duisburg
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem das Gericht die Eröffnung eines Strafprozesses gegen Verantwortliche der Loveparade abgelehnt hat, bleiben für mich doch noch zu zwei Begebenheiten Fragen, die bisher noch nirgendwo gestellt bzw. beantwortet wurden:

1) Um die tragischen Ereignisse zu dokumentieren, wurden in den Medien Menschen gezeigt, die einen Abhang hinaufliefen. Unten Stand ohne Anzeichen von Panik eine Menschenmenge, in der einige rauchten, andere fotografierten.
Frage dazu: Liefen die Menschen den Hügel in Panik -wie behauptet - hinauf, oder hatten sie eine Lücke entdeckt, um pünktlich mit Beginn der Musik auf das Festgelände zu gelangen?
Ist dieses Problem vom Gericht gewürdigt worden?

2) Im Fernsehen wurde ein Tag nach der Tragödie gezeigt, wie Besucher einen Zaun, der von Polizisten und Helfern verteidigt wurde, eindrückten. Dieser Zaun war offensichtlich errichtet worden, um den Zugang zur Rampe, die aufs Festgelände führte, zu verhindern. An dieser Stelle starben die meisten Menschen, weil sie über die eingedrückten Metallzäune stolperten und zu Tode getrampelt wurden.
Frage dazu: Haben die Besucher den Sperrzaun in Panik eingedrückt, um dem tödlichen Gedränge über die Rampe zu entkommen, oder wolten sie anfänglich erreichen, auf dieser Rampe pünktlich zu Beginn der Musik auf das Festgelände zu gelangen? Letztere Vermutung wird gestützt durch eine Szene, die im Fernsehen gezeigt wurde, in der ein Mann mit bloßem Oberkörper ganz zu Anfang des tödlichen Gedränges auf einem niedergetretenen Zaun stand und triumphierend ein weißes Tuch schwenkte.
Ist dieses Problem vom Gericht erörtert worden?

Mit freundlichen Grüßen,
Dieter Rakete

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