Samstag, 17. Oktober 2015
Staat und Individuum
Das christlich-ethische Gebot: Wenn Dich ein Aggressor auf die eine Wange schlägt, dann halte ihm auch die andere hin, kann nur für den einzelnen Menschen gelten. Kein Staat darf von seinen Bürgern in rigoroser Moral verlangen, dass sie „dem Übel, das ihnen von einem bösen Menschen zugefügt wird, nicht widerstehen sollen“. Für Politiker und Staaten gilt umgekehrt der Satz: Du sollst dem Übel gewaltsam widerstehen, sonst - bist Du für seine Überhandnahme verantwortlich.
In der aktuellen Migrantenkrise geht es auch um eine ethisch-gesellschaftliche Entscheidung, nicht um klassische Aufgaben des Staates. Der Staat allein mit Angela Merkel an der Spitze kann von seinen Bürgern nicht kollektiv erwarten oder sogar verlangen, dass sie Wohlstand teilen müssen, und er kann auch nicht kollektiv erwarten oder sogar verlangen, dass sie jede Masse und jede Form von kultureller Fremdheit ertragen müssen. Das bleibt der individuellen Entscheidung der Bürger überlassen.

... comment